Wenn Sie eine
Praxisvertretung leisten möchten, dann gilt der Grundsatz, daß
der Vertretungsarzt mindestens die gleiche Qualifikation mitbringen
muss, wie sie der zu vertretende Arzt aufweist.
Ein Facharzt darf also nur durch einen Facharzt der gleichen Fachrichtung
vertreten werden.
Ein Facharzt für Allgemeinmedizin darf allerdings auch durch einen praktischen
Arzt oder einen hausärztlich tätigen Internisten vertreten werden.
Assistenzärzte in Weiterbildung dürfen nur andere
Ärzte in Weiterbildung vertreten.
Es ist dringend davon abzuraten, sich auf eine Vertretung einzulassen,
wenn die erforderlichen Mindestqualifikationen nicht vorliegen.
Lassen Sie sich von einer Praxis, die Ihnen eine Vertretungsmöglichkeit
anbietet, eine möglichst genaue Beschreibung des Leistungsspektrums der
Praxis geben.
Die niedergelassenen Ärzte haben in allen Fachrichtungen seit
Jahren zum Teil erhebliche Einkommenseinbußen zu beklagen.
Zahlreiche Praxen überlegen deshalb bereits jetzt,
Vertretungäärzte lediglich stundenweise zu vergüten.
Lodhiamedics rät davon ab, sich außer in Ausnahmefällen
auf ein derartiges Vergütungsmodell einzulassen.
Die gängigen Vertretungshonorare gehen von einem Tagessatz von 250
bis 400 Euro aus. Meist werden ca. 250 bis 300 Euro pro Tag gezahlt.
Diese Zahlen gelten für Fachärzte für Allgemeinmedizin. Bei anderen Fachrichtungen
können die Beträge erheblich abweichen. Teilweise sind Honorare bis 500
Euro pro Arbeitstag möglich.
Um einschätzen zu können, ob der Vertretungsaufwand und die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis stehen, sollten
berücksichtigt werden.
Eine Praxisvertretung lohnt sich nach den Erfahrungen von Lodhiamedics am ehesten, um