Login  Registrieren   FAQ

Lodhiamedics

MUSTERVERTRAG FÜR PRAXISVERTRETUNG

abgeschlossen zwischen

1. Praxisinhaber:

2. Vertreter:

  1. Der Vertreter übernimmt für die Zeit vom bis die Vertretung in der Ordination des Praxisinhabers. Die Vertretungstätigkeit wird vom Vertreter selbständig und in eigener Verantwortung ausgeübt.
  2. Der Vertreter erklärt hiermit, für die Vertretungstätigkeit fachlich und gesundheitlich geeignet zu sein. Er erklärt weiter, entweder Facharzt zu sein oder die Fortbildung für Rettungsmedizin erfolgreich absolviert zu haben.
  3. Der Vertreter verpflichtet sich zur Erfüllung der für den Praxisinhaber geltenden vertragsärztlichen Pflichten, insbesondere der Einhaltung der Ordinationszeiten und der Vorschriften über die ökonomische Behandlungs- und Verordnungsweise, auf die er vom Praxisinhaber hingewiesen wurde.
  4. Der Vertreter hat die allgemeinen Richtlinien des Praxisinhabers für die Ordinationsführung zu beachten. Im übrigen ist er an Weisungen des Praxisinhabers nicht gebunden. Er trägt für seine ärztliche Tätigkeit die alleinige Verantwortung.
  5. Der Vertreter ist zur Teilnahme am von der Ärztekammer eingerichteten Bereitschaftsdienst verpflichtet.
  6. Der Vertreter erhält eine Vergütung von € pro Werktag und von € für einen Wochenendbereitschaftsdienst und von € für einen Wochentagsnachtdienst. Die Vergütung ist am Ende eines jeden Kalendermonates fällig. Die an die Ärztekammer zu entrichtenden Umlagen und Beiträge des Vertreters sind von diesem zu tragen. Die auf den Praxisinhaber entfallenden Umlagen und Beiträge sind von diesem zu tragen.
  7. Die Vertragspartner haben sich davon überzeugt, dass für den Vertreter ein ausreichender Schutz aus einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung vorliegt. Der Vertreter verpflichtet sich, den Praxisinhaber von Schadenersatzansprüchen Dritter, die in Ausübung der Vertretertätigkeit entstanden sind und für die eine Versicherung des Praxisinhabers nicht eintritt, schad- und klaglos zu halten. Das Gleiche gilt für Regreßansprüche der Krankenkassen, die aus der Vertretertätigkeit herrühren.
  8. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht Tagen schriftlich gekündigt werden.
  9. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen nicht.